Der Klimawandel zwingt zum Handeln, auch wenn es um Geldanlagen geht. Die EU und Österreich haben die kritische Lage erkannt und gesetzliche Vorgaben geschaffen. Für die nachhaltige Veranlagung hat die EU einen Aktionsplan, den Green Deal erarbeitet. Klimaziele hat sich auch Österreich gesetzt und verschiedene Überlegungen getroffen, um nachhaltige Investments attraktiver zu machen.
Die Zerstörung unseres Planeten und der Klimawandel haben nicht nur das Bewusstsein der Bevölkerung geschärft und zum Handeln angeregt, sondern auch die Politik wurde wachgerüttelt. Es sind vor allem Aktivitäten der Bevölkerung, mit denen die Politik zu einem Umdenken gezwungen wird. Die EU hat die Lage erkannt und Regularien zur Umsetzung der Klimastrategie geschaffen. Das betrifft auch die nachhaltige Veranlagung. Auch Österreich hat den Klimaschutz auf die politische Agenda gesetzt und Überlegungen getroffen, um Anreize für die nachhaltige Veranlagung zu schaffen.
Beim nachhaltigen Investment kommt es auf die ESG-Kriterien an. Finanzberater sind inzwischen verpflichtet, ihre Kunden zu fragen, wie es mit der Nachhaltigkeitspräferenz aussieht. Dieser Beitrag beleuchtet die Bemühungen der EU und Österreichs für Klimaschutz und nachhaltige Geldanlagen. Er wirft einen Blick auf die gesetzliche Vorgabe zu einer nachhaltigen Strategie.
Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen und Umsetzungsrichtlinien der EU
Die Bemühungen der EU und die Verabschiedung gesetzlicher Richtlinien für den Klimaschutz sowie die nachhaltige Veranlagung sind vergleichsweise neu. Als Ausgangspunkt könnte die Einführung des ersten langfristigen europäischen Investmentfonds ELTIF 2015 angesehen werden. Die Bezeichnung ELTIF steht für European Longterm Investment Fonds. Dieses Finanzinstrument greift die ESG-Kriterien auf. (1)
Der eigentliche zeitliche Rahmen der EU für die Gesetzgebung zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen und für ein nachhaltiges Investment beginnt erst später:
- 2018: Veröffentlichung des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen mit 10 Maßnahmen zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft
- Dezember 2019: Präsentation des European Green Deal
- Januar 2020: Präsentation eines Investmentplans auf der Grundlage des European Green Deal
- März 2020: Versprechen für ein europäisches Klimagesetz, um eine klimaneutrale Europäische Union bis 2050 zu erreichen
- März 2020: Einführung einer europäischen Industriestrategie als Plan für eine zukunftsfähige Wirtschaft
- Mai 2020: Präsentation der Biodiversitätsstrategie der EU für 2030, um die fragilen natürlichen Ressourcen zu schützen
- September 2020: Präsentation des Klimaziel-Plans für 2030
Im Jahr 2021 trat die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Verschiedene Versprechen und Pläne zum Schutz der Umwelt, zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen und zur Reduktion der CO2-Emission wurden 2022 herausgegeben.
Was sind die Ziele des European Green Deal?
Der European Green Deal ist ein Maßnahmepaket, das die EU unter Ursula von der Leyen im Dezember 2019 präsentiert hat. Bis 2050 soll die EU nach einigen Zwischenzielen komplett klimaneutral wirtschaften. Das sind die wichtigsten Zahlen des Green Deal:
- Europa soll bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden
- die Netto-Treibhausgasemission soll bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden
- in der EU sollen bis 2030 zusätzlich 3 Milliarden Bäume gepflanzt werden
Der European Green Deal hat das Ziel, Gesundheit und Wohlbefinden der EU-Bürger zu verbessern und auch den künftigen Generationen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen. Dazu gehören
- frische Luft, sauberes Wasser, gesunder Boden und Biodiversität
- energieeffiziente Gebäude
- gesunde Lebensmittel, die sich jeder leisten kann
- Ausbau des öffentlichen Verkehrs
- saubere Energie und saubere technologische Innovationen
- langlebigere Produkte, die repariert, recycelt und wiederverwendet werden können
- zukunftssichere Jobs
- wettbewerbsfähige Industrie
Foto: www.eur-lex.europa.eu
Was hat es mit der EU-Taxonomie-Verordnung auf sich?
Die EU-Taxonomie-Verordnung trat 2021 in Kraft und ist ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten. Sie soll Investoren, Unternehmern und Projektträgern helfen, zu einer widerstandsfähigen, ressourcenschonenden Wirtschaft mit einem geringen CO2-Ausstoß überzugehen. Basis der Verordnung sind drei Gesetzesinitiativen mit direkten Auswirkungen auf Investoren und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen
- Berichterstattung
- Offenlegung von Umsatz sowie Kapital- oder Betriebsausgaben
- neue Umweltzeichen und -Standards
Kritisiert wird in verschiedenen Fachkreisen, dass es bei der EU-Taxonomie-Verordnung lediglich um Umweltziele geht. Die beiden anderen ESG-Kriterien menschenwürdige Arbeitsbedingungen und unternehmerische Verantwortung werden nicht einbezogen. Nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensdaten fehlen, da die Unternehmen noch nicht dazu verpflichtet werden, taxonomiekonform zu berichten.
Inhalte des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen
Der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen wurde 2020 herausgebracht. In ihrem Aktionsplan stellt die EU eine Strategie für ein Finanzsystem vor, mit dem die EU-Agenda für den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung unterstützt werden soll. Die EU benötigt 180 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen, um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Der Aktionsplan verfolgt drei Ziele:
- Neuausrichtung der Kapitalflüsse, um eine nachhaltige Wirtschaft zu erreichen
- Nachhaltigkeit in das Risikomanagement einbetten
- Transparenz und Langfristigkeit fördern.
Um diese Ziele zu erreichen, sind 10 Maßnahmen erforderlich:
- EU-Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten einführen: Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein solches Klassifikationssystem
- Normen und Kennzeichnung für umweltfreundliche Finanzprodukte einführen
- Investitionen und nachhaltige Projekte fördern
- Nachhaltigkeit in der Finanzberatung berücksichtigen
- Entwicklung von Nachhaltigkeits-Benchmarks
- Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen besser berücksichtigen – hier gibt es bereits eine Benchmark-Verordnung
- Pflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern klären – hierzu besteht eine Offenlegungs-Verordnung
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Aufsichtsratsvorschriften
- Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung stärken
- Nachhaltige Unternehmensführung fördern und kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten abbauen
Die Banken und Finanzberater müssen nach den Regeln handeln und die Maßnahmen umsetzen. Finanzberater sind verpflichtet, ihre Kunden zu fragen, wie wichtig ihnen eine nachhaltige Veranlagung ist. Sie müssen ihren Kunden die entsprechenden Finanzprodukte anbieten.
Österreich und die Bemühungen um den Klimaschutz
Die Zeichen der Zeit hat Österreich bereits vor der EU erkannt. Eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel gibt es in Österreich bereits seit 2012. Die Strategie besteht aus einer Bestandsaufnahme und einem Aktionsplan für 14 Handlungsfelder. Die Landeshauptleutekonferenz nahm die Strategie 2013 zur Kenntnis. Österreich ist einer der ersten EU-Staaten, die ein strategisches Konzept zur Klimawandelanpassung zusammen mit einem Aktionsplan vorlegten. Einen Fortschrittsbericht legte Österreich 2015 vor.
Der erste österreichische Sachbestand zum Klimawandel wurde 2014 veröffentlicht. An der Erstellung des über 1.000 Seiten umfassenden Berichts haben mehr als 240 österreichische Klimaforscher mitgewirkt.
Österreich und der Green Deal
Österreich hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um den Green Deal der EU umzusetzen. Bereits bis 2040 will Österreich zu 100 Prozent auf erneuerbaren Strom umstellen. Österreich investiert in
- nachhaltige Industrie
- erneuerbare Energien
- umweltfreundliche Mobilität
- Eindämmung der Umweltverschmutzung
- Ökologisierung der Landwirtschaft.
Österreich hat einen Nationalen Energie- und Klimaplan erarbeitet und weist darauf hin, dass zur Erreichung der Klimaziele weitere Bemühungen und eine konsequentere Umsetzung erforderlich sind.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, arbeitet Österreich mit der EU zusammen. Aus verschiedenen Töpfen des EU-Budgets erhält Österreich für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen Unterstützung.
Österreichischer Klima- und Energiefonds
Österreich hat einen Klima- und Energiefonds aufgelegt, der für verschiedene Programme in den Bereichen Klima und Energie verantwortlich ist. Das sind die wichtigsten Programme:
- Klimaschulen: Umsetzung von Klimaprojekten durch Schulen in Klima- und Energiemodellregionen
- Mustersanierung: Unterstützung von Best-Practice-Beispielen im Bereich Sanierung mit attraktiven Förderungen
- greenstart zur Unterstützung von Geschäftsideen und Startups im Bereich Energieeffizienz
- KLAR! zur Unterstützung von Regionen bei der Vorbereitung auf die Herausforderungen des Klimawandels
Bemühungen der Regierung Österreichs, um die nachhaltige Veranlagung attraktiver zu machen
Anfang 2022 kündigte der österreichische Finanzminister Magnus Brunner an, eine steuerliche Entlastung für Investitionen im Bezug auf die eigene Vorsorge einzuführen. Um einer reinen Spekulation vorzubeugen, ist die Wiedereinführung der Behaltefrist vorgesehen. Auf diese Ankündigung reagierten einige Institutionen wie die Wirtschaftskammer oder die Arbeiterkammer kritisch, aber teilweise auch positiv. Investitionen in die eigene Altersvorsorge sollen mit diesen Maßnahmen gefördert werden. Einige Vertreter der Wirtschaft sehen darin eine Win-Win-Situation für die Wirtschaft, aber auch für die Anleger. Eine negative Meinung hat dazu AK Präsidentin Renate Brunner, da ihrer Meinung nach nur die Reichen von einer solchen Regelung profitieren würden.
Die Wirtschaftskammer Österreich wertet den Vorschlag des Bundesfinanzministers positiv, da Österreich als Wirtschaftsstandort gefördert wird. Der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich, Franz Rudorfer, weist darauf hin, dass dieser Schritt ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft wäre. Milliarden könnten für die Transformation in eine grüne Zukunft mobilisiert werden. Er schlägt vor, dass auch nachhaltige Lebensversicherungs- und Pensionskassenprodukte von der Steuer befreit werden könnten.
Schwierigkeit, nachhaltige Geldanlagen zu definieren
Es gibt bereits eine Vielzahl von nachhaltigen Veranlagungen, doch ist es nicht so leicht, sie zu definieren. Für Sie als Anleger besteht die Schwierigkeit darin, zu erkennen, wie nachhaltig diese Geldanlagen tatsächlich sind. Hier lautet das Stichwort Greenwashing, denn nicht immer ist genügend Transparenz gewährleistet. Die Anbieter müssen die für die Anleger in Sachen Nachhaltigkeit und ESG relevanten Angaben offenlegen. Die Offenlegungsverordnung sieht eine Klassifizierung der verschiedenen Veranlagungen vor.
In Artikel 9 der Offenlegungsverordnung sind die nachhaltigsten Produkte klassifiziert. So sind Investmentfonds nach Artikel 9 tatsächlich grün, da sie ESG-konform sind. Sie werden auch als dunkelgrün bezeichnet. Investmentfonds nach Artikel 8 zeigen teilweise grüne Ansätze, doch sind sie nicht absolut ESG-konform. Die Bezeichnung lautet daher auch hellgrün. Sie schließen verschiedene Aspekte grundsätzlich aus, die der Nachhaltigkeit widersprechen, oder küren nur den Klassenbesten aus verschiedenen wenig nachhaltigen Branchen, den sie in den Fonds aufnehmen.
Es gibt noch keine eindeutigen Richtlinien dafür, nach welchen Kriterien Investmentfonds in Artikel 9 oder Artikel 8 eingestuft werden. Verschiedene Fonds, die ursprünglich in Artikel 9 angesiedelt waren, wurden zurückgestuft, da sie die ESG-Kriterien nicht vollständig erfüllten. (5)
Treffen Sie Ihre Entscheidung
Sie als Anleger entscheiden, in welche nachhaltige Veranlagung Sie investieren. Es mag sinnvoller sein, etwas in Kauf zu nehmen, das als grün oder nachhaltig verkauft wird, anstatt in Veranlagungen zu investieren, die nicht nach dem Aspekt der Nachhaltigkeit aufgelegt wurden. So würden Anleger letztendlich bei unsauberen Investments landen und in Fonds investieren, in denen auch Unternehmen gelistet sind, die gegen die ESG-Regelungen klar verstoßen.
Finanzinstrumente, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen, werden in drei Kategorien eingestuft:
- Kategorie A: Ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente gemäß Taxonomieverordnung
- Kategorie B: Ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente gemäß Offenlegungsverordnung
- Kagegorie C: Ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente, die keiner der beiden Kategorien entsprechen, aber nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen
ELTIF – ein Finanzinstrument für nachhaltiges Wachstum
ELTIF ist ein Fonds der EU, der als langfristige Veranlagung dient und auch Privatanleger anspricht. Anleger können in Unternehmen und Projekte investieren, die langfristig Kapital benötigen. Die Investmentfondsmanager müssen zum Schutz der Anleger strenge Regeln beachten. Im Mittelpunkt stehen Transparenz und Investorenschutz. Anleger müssen mindestens 10.000 Euro langfristig investieren, doch darf die Anlagesumme zum Schutz des Anlegers nicht mehr als 10 Prozent seines investierbaren Vermögens ausmachen.
Es gibt nicht nur einen, sondern mehrere Fonds mit der Bezeichnung ELTIF. Allen diesen Fonds ist gemeinsam, dass das Kapital der Anleger über einen langen Zeitraum gebunden ist. Die Anleger investieren in Sachwerte, Infrastruktur und Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Das Geld kann in zahlreiche Projekte fließen, beispielsweise in Nachhaltigkeit, Mittelstand oder Energiewende. Ziel ist der Übergang zur Nutzung Erneuerbaren Energien und einer nachhaltigen Wirtschaft.
Sind Sie an nachhaltigen Veranlagungen interessiert? Lassen Sie sich beraten und investieren Sie in grüne Investmentfonds.
Fazit: Gesetzliche Regelungen zu mehr Nachhaltigkeit geschaffen
Die EU, aber auch Österreich haben gesetzliche Regelungen und Maßnahmen geschaffen, um eine nachhaltige Wirtschaft zu erzielen und dem Klimawandel zu begegnen. Der Green Deal der EU ist ein solches Maßnahmepaket. Eine wichtige Rolle spielen nachhaltige Veranlagungen, die für Privatanleger geeignet sind, wie die ELTIF-Fonds, die von der EU aufgelegt wurden.